Urlaub 2024
                                                                                              Frühjahr 20.04. bis 28.04.                                                     Sommer 15.06. bis 05.07.                                                                                                Herbst 21.09. bis 12.10.

Unsere AGB

0. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension LAER im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension LAER verbleibt. Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension LAER verbleibt.

1.  Betreuungsvertrag

1.1 Zwischen dem Hundehalter/Kunden des/der in Betreuung gegebenen Hunde/s und der Hundepension LAER wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension LAER gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Hundepension LAER eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Vertrag zwischen dem Kunden des in die Hundepension LAER gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension LAER dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zu 20 % zahlt. Die Restzahlung erfolgt spätestens am Tag, an dem der Hund gebracht wird. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension LAER berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

1.2 Die Hundepension LAER gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Hundepension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension LAER unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich, der Hundepension LAER seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine von ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass die Hundepension LAER auch tatsächlich den Hundehalter oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen kann.

1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Hundehalters ist erwünscht. Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stunden weisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

1.5 Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.

1.6 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung empfindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

1.7 Die Hundepension LAER besitzt eine Betriebshaftpflicht unter der die unter 1.6 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind.

1.8 Die Anmeldung des Hundes kann über das Kontaktformular, persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2. Sonstige Pflichten / Aufwendungen für den Tierarzt

2.1  Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in der Hundepension LAER, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension LAER hinterlegt. Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension LAER berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. Punkt 3) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension LAER übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension LAER außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension LAER vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. Punkt 3) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension LAER übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension LAER übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension LAER keine Haftung übernommen werden. Die Hundepension LAER übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension LAER ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension LAER einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

2.2 Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension LAER berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag, da die Hündin separat gehalten werden muss. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension LAER verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

3. Preise

3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.

Die aktuellen Preise finden Sie hier:

Hundetagesstätte

Montag bis Samstag, pro Tag

  • pro Hund 25,00 EUR

Zuschläge pro Tag

  • Einzelbetreuung 5,00 EUR
  • Feiertagszuschlag 5,00 EUR
  • Ferienzuschlag 5,00 EUR
  • Heizkosten bei Bedarf 2,00 EUR

Hundepension

Montag bis Sonntag, pro Tag und Übernachtung

  • Pro Hund 27,00 EUR

Zuschläge pro Tag

  • Einzelbetreuung 5,00 EUR
  • Feiertagszuschlag 5,00 EUR
  • Ferienzuschlag 5,00 EUR
  • Heizkosten bei Bedarf 2,00 EUR

Notfallkosten

  • Transportkosten 50,00 EUR
  • Warte-/Betreuungszeit (pro Stunde) 25,00 EUR
  • persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung (pro Tag) 100,00 EUR
  • zzgl. Arzt- und Medikamentenkosten

Unter Einzelbetreuung fallen z. B.

  • läufige Hündin
  • sozial unverträgliche Hunde
  • Welpen/Junghunde (bis 6. Lebensmonat)
  • Senioren (bei altersbedingtem Mehraufwand, z. B. schwache Blase)

Die Preise sind bis zur nächsten Änderung gültig.

3.2 Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus, in bar oder nach Absprache per Überweisung folgendes Konto entrichtet

Bank: Kreissparkasse Steinfurt
IBAN: DE45 4035 1060 0073 6513 41
BIC:  WELADED1STF

3.3 Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension LAER das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

3.4 Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt.

3.5 Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Vorkasse durch Überweisung oder in bar.

3.6 Ein Notfall kann immer mal eintreten. Auch dann kümmern wir uns selbstverständlich bestmöglich um Ihren Hund. Inklusive Fahrten zu Krankenhäusern und Ärzten, sowie persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Falls notwendig, kümmern wir uns um betreute Fahrten zu tierärztlichen Untersuchungen und Impfungen oder Physiotherapien. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden wie folgt von uns berechnet:

Notfallkosten

  • Transportkosten 50,00 EUR
  • Warte-/ Betreuungszeit (pro Stunde) 25,00 EUR
  • persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung (pro Tag) 100,00 EUR
  • zzgl. Arzt- und Medikamentenkosten.

4. Stornobedingungen

4.1  Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

- bei Hundepension (= mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):

  • a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension LAER mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
  • b) Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension LAER zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
  • c) Schadensersatz i. H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension LAER zwischen 1 Woche und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
  • d) Schadensersatz i. H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht oder wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.

- bei Hundetagesbetreuung /auch stundenweise

  • a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension LAER mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
  • b) Schadensersatz i. H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension LAER später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

4.2 Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundepension LAER nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension LAER die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

5. Bring- und Abholzeiten

5.1 Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr und von 16:00 bis 17:00 gebracht oder abgeholt werden. Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Andere Bring- und Abholzeiten müssen nach Vereinbarung getroffen werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.

5.2 Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension LAER vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.

5.3 Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das die Hundepension aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension LAER behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

5.4 Sonntag und feiertags keine Besichtigung, sowie kein Bring- und Abholtag. Gegebenenfalls nach Vereinbarung.

6. Haftung

6.1 Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu bescheinigen.

6.2 Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension LAER erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

6.3 Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension LAER keine Haftung.

7. Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension LAER grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

8. Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension LAER behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

9. Ablehnungsrecht

Die Hundepension LAER hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

10. Schlussbestimmung

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension LAER und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.


Informationen zur Übernachtung

Für einen reibungslosen Ablauf beachten Sie bitte unsere Informationen zur Übernachtung

Bringen Sie bitte einen Impfpass mit aktuellem Impfschutz mit!

  • Impfungen gegen SHPPI/LT (Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut) sollten nicht älter als ein Jahr sein.
  • Der Hund sollte ca. 1 bis 2 Wochen vor der Abgabe entwurmt worden sein.
  • Eigenes Hundefutter und ggf. Futterplan mitbringen.
  • Bringen Sie eine Decke/Kissen/Unterlage oder ein altes, getragenes Kleidungsstück von Ihnen mit.

(c) 2024 Martin Steinmann